Steuerberatung für Rentner in Leipzig und Zeitz
Immer mehr Rentner müssen sich mit der Steuererklärung beschäftigen, weil der steuerpflichtige Anteil der Rente den steuerfreien Grundbetrag übersteigt. In den letzten Jahren verzeichnete der Finanzminister wachsende Einnahmen durch die Einkommensteuer, die auch zu einem Gutteil durch die Rentenbesteuerung getragen werden. In 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz überarbeitet, mit der Folge, dass ab dem Jahr 2040 die Rentenbezüge vollständig der Steuerpflicht unterliegen. Der nicht zu versteuernde Rentenanteil sinkt von Jahr zu Jahr. Rentner, die 2020 in Ruhestand gehen, müssen schon 80 % ihrer Rente versteuern. Dieser Anteil bleibt ihnen lebenslang erhalten. Ab 2020 sinkt der steuerfreie Rentenanteil jedes Jahr um 1 %, bis zum Jahr 2040. Dann greift die volle Rentenbesteuerung. Der steuerfreie Rentenfreibetrag ist an das Renteneintrittsjahr geknüpft.
Auch für Rentner gilt: Wer Steuern zahlt, darf Steuern sparen. Doch wie, werden Sie fragen, wenn ich doch nicht mehr im Arbeitsprozess stehe? Welche Möglichkeiten habe ich als Rentner, die Steuerzahlungen zu senken oder gar zu umgehen? Ihre berechtigten Fragen rund um Steuerzahlung und Steuererklärung beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch. Unsere Kanzlei bietet eine auf Rentner und Pensionäre zugeschnittene Steuerberatung an.
Rentner bzw. Ruheständler haben oft nicht nur die Altersrente als Einnahme. Neben der Altersrente erzielen viele Rentner auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalanlagen, aus Betriebsrenten, aus der Riesterrente. Die Steuerpflicht für Rentner ergibt sich aus der Höhe der Differenz – Gesamteinnahmen abzüglich des Grundfreibetrages. Im Falle der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung haben auch Rentner etliche Möglichkeiten, Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Erfahrungsgemäß machen die Gesundheitsausgaben den Löwenanteil aus:
- gezahlte Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung
- Versicherungsbeiträge (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, zusätzliche private Krankenversicherung)
- Medikamente,
- Physiotherapie,
- Kuraufenthalt,
- Reha-Maßnahmen,
- Zahnersatz,
- Brille
- Haushaltshilfe
- Kontoführungsgebühren
- Spenden
- Pflegekosten
- Unterhaltsleistungen an Kindern
- u.v.m.
Unser Rat als Steuerberater: Sammeln Sie alle Belege im Kalenderjahr und kommen Sie in unser Steuerbüro. Hier erhalten Sie kompetenten Rat und Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus beraten wir Sie auf Wunsch zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.